"In situ Systeme unter der Biozidverordnung"
Die Veranstaltung
fand am 29. April 2015 in Dortmund statt.
Seit September 2013
werden alle in situ Systeme, die zu bioziden Zwecken betrieben
werden, von der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. Damit
fällt nun jedes vor Ort hergestellte Biozid, auch z. B. das aus Luft
generierte Ozon, unter die Biozidverordnung. Das bedeutet, das System aus
Wirkstoff und Vorläufersubstanz muss auf europäischer Ebene genehmigt und das
entsprechende Biozidprodukt national zugelassen werden. Zur Klarstellung des
legalen Status der verwendeten Systeme hat die Europäische Kommission eine
Liste mit in situ Systemen erstellt.
Der REACH-CLP-Biozid
Helpdesk informierte zu folgenden Fragestellungen:
Betrifft Sie diese Biozidverordnung nun, wenn Sie Elektrolysegeräte für die
Chlor-Desinfektion von Badewasser herstellen, wenn Sie Elektrolysegeräte für
die Raumluftdesinfektion verwenden oder wenn Sie Formulierungen importieren
oder vermarkten, aus denen der Anwender vor Ort Biozide herstellen soll?
Die
Informationsveranstaltung gab eine Einführung in das Zulassungsverfahren für
Biozidprodukte in Deutschland. Experten erläuterten die In-situ-Liste der
Europäischen Kommission und mögliche Übergangsregelungen, sowie die
Datenanforderungen, die für eine Listung nach Artikel 95 erforderlich sind. Es
wurde erklärt, wie durch Konsortienbildung die administrativen Kosten für
Anträge gesenkt und wie die einzureichenden Daten geteilt werden können.
Darüber hinaus hatten
potenzieller Antragsteller oder Verwender die Gelegenheit, sich Fragen aus
erster Hand beantworten zu lassen und Kontakte für die mögliche Bildung eines
Konsortiums zu knüpfen.
Nachfolgend finden Sie das Programm
und die Vorträge.
Downloads
Vorträge
Grundlagen des Biozidverfahrens
(PDF-Datei, 464 KB)
Dr. Daniel Esch, BAuA
Fragenkatalog und Klärungsbedarf aus
Sicht der Branche (PDF-Datei, 506 KB)
Dipl.-Ing. (TU) Hans Willbold (Sprecher der Allianz)
in situ Systeme: Anforderungen und
Übergangsregelungen (PDF-Datei, 529 KB)
Dr. Viola Weinheimer, BAuA
Datenanforderungen für die Aufnahme
in die Liste nach Artikel 95 (PDF-Datei, 613 KB)
Dr. Jochen Matthes, Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Konsortienbildung, Datenteilung und
Letter of Access (PDF-Datei, 716 KB)
Henning Krüger, JurSolution Rechtsanwaltskanzlei
in situ Systeme am Beispiel
(PDF-Datei, 1 MB)
Dr. Carsten Bloch, BAuA
Ausblick: Das Zulassungsverfahren in
Deutschland (PDF-Datei, 560 KB)
Dr. Jessica Jordan, BAuA
Betrifft Sie diese Biozidverordnung nun, wenn Sie Elektrolysegeräte für die Chlor-Desinfektion von Badewasser herstellen, wenn Sie Elektrolysegeräte für die Raumluftdesinfektion verwenden oder wenn Sie Formulierungen importieren oder vermarkten, aus denen der Anwender vor Ort Biozide herstellen soll?
Dr. Daniel Esch, BAuA
Dipl.-Ing. (TU) Hans Willbold (Sprecher der Allianz)
Dr. Viola Weinheimer, BAuA
Dr. Jochen Matthes, Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Henning Krüger, JurSolution Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Carsten Bloch, BAuA
Dr. Jessica Jordan, BAuA
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