Tuesday, 5 May 2015

No.6069-"In situ Systeme unter der Biozidverordnung"-BauA-Veranstaltung am 29.April in Dortmund

http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Veranstaltungen/2015/Veranstaltungen15-0429.html

"In situ Systeme unter der Biozidverordnung"
Die Veranstaltung fand am 29. April 2015 in Dortmund statt.
Seit September 2013 werden alle in situ Systeme, die zu bioziden Zwecken betrieben werden, von der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. Damit fällt nun jedes vor Ort hergestellte Biozid, auch z. B. das aus Luft generierte Ozon, unter die Biozidverordnung. Das bedeutet, das System aus Wirkstoff und Vorläufersubstanz muss auf europäischer Ebene genehmigt und das entsprechende Biozidprodukt national zugelassen werden. Zur Klarstellung des legalen Status der verwendeten Systeme hat die Europäische Kommission eine Liste mit in situ Systemen erstellt.
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk informierte zu folgenden Fragestellungen: 
Betrifft Sie diese Biozidverordnung nun, wenn Sie Elektrolysegeräte für die Chlor-Desinfektion von Badewasser herstellen, wenn Sie Elektrolysegeräte für die Raumluftdesinfektion verwenden oder wenn Sie Formulierungen importieren oder vermarkten, aus denen der Anwender vor Ort Biozide herstellen soll?
Die Informationsveranstaltung gab eine Einführung in das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte in Deutschland. Experten erläuterten die In-situ-Liste der Europäischen Kommission und mögliche Übergangsregelungen, sowie die Datenanforderungen, die für eine Listung nach Artikel 95 erforderlich sind. Es wurde erklärt, wie durch Konsortienbildung die administrativen Kosten für Anträge gesenkt und wie die einzureichenden Daten geteilt werden können.
Darüber hinaus hatten potenzieller Antragsteller oder Verwender die Gelegenheit, sich Fragen aus erster Hand beantworten zu lassen und Kontakte für die mögliche Bildung eines Konsortiums zu knüpfen.


Nachfolgend finden Sie das Programm und die Vorträge.
Downloads
Vorträge
Fragenkatalog und Klärungsbedarf aus Sicht der Branche (PDF-Datei, 506 KB)
Dipl.-Ing. (TU) Hans Willbold (Sprecher der Allianz)
Datenanforderungen für die Aufnahme in die Liste nach Artikel 95 (PDF-Datei, 613 KB)
Dr. Jochen Matthes, Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Konsortienbildung, Datenteilung und Letter of Access (PDF-Datei, 716 KB)
Henning Krüger, JurSolution Rechtsanwaltskanzlei

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