Sunday, 10 May 2015

No. 6080-Sicherheitsdatenblätter


http://echa.europa.eu/de/regulations/reach/safety-data-sheets

Safety Data Sheets


Sicherheitsdatenblätter sind das wichtigste Instrument, um zu gewährleisten, dass Hersteller und Importeure genügend Informationen entlang der Lieferkette übermitteln, um die sichere Verwendung ihrer Stoffe und Gemische zu ermöglichen.
Sicherheitsdatenblätter enthalten Informationen über die Eigenschaften des Stoffes und seine Gefahren sowie Anweisungen für die Handhabung, Entsorgung und den Transport und für Erste-Hilfe-Maßnahmen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung und zur Begrenzung und Überwachung der Exposition.
Als Lieferant müssen Sie in folgenden Fällen ein Sicherheitsdatenblatt vorlegen:
  • Ein nach CLP-Verordnung als gefährlich eingestufter Stoff (und ab 1. Juni 2015 auch ein Gemisch ).
  • Ein im Sinne der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen als gefährlich eingestuftes Gemisch (bis 1. Juni 2015).
  • Ein Stoff, der gemäß Definition in REACH (Anhang XIII) persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist, oder
  • ein Stoff, der in der Kandidatenliste der äußerst besorgniserregenden Stoffe aufgeführt ist.
Unter bestimmten Bedingungen ist für eine Reihe von Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung als gefährlich nicht erfüllen, ebenfalls ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich.
In bestimmten Situationen muss das Sicherheitsdatenblatt aktualisiert und erneut ausgestellt werden, und zwar,
  • sobald ein neues Gefahrenmerkmal oder eine Information vorliegt, die sich auf die Risikomanagementmaßnahmen auswirken,
  • sobald eine Genehmigung im Rahmen von REACH erteilt oder nicht erteilt wurde,
  • sobald eine Beschränkung im Rahmen von REACH auferlegt wurde.
Lieferanten legen allen früheren Abnehmern, denen sie den Stoff bzw. das Gemisch in den vorangehenden 12 Monaten geliefert haben, kostenlos aktualisierte Sicherheitsdatenblätter vor.


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