http://www.baua.de/de/Ueber-die-BAuA/Organisation/Gruppe-5-3.html
Gruppe 5.3 Biozidverfahren, Prüfung von Wirkstoffen und Wirksamkeit
ChemD'in
Dr. Kornelia Macho
Gruppe 5.3 "Biozidverfahren, Prüfung von Wirkstoffen und Wirksamkeit"
Gruppenleiterin
chemg@baua.bu
Gruppe 5.3 "Biozidverfahren, Prüfung von Wirkstoffen und Wirksamkeit"
Gruppenleiterin
chemg@baua.bu
Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt die Zulassung und das
Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in den europäischen Staaten.
Sie sieht ein 2-stufiges Verfahren vor:
Sie sieht ein 2-stufiges Verfahren vor:
Biozid-Wirkstoffe werden zunächst im Rahmen eines europäischen
Verfahrens in eine Positivliste aufgenommen; anschließend müssen auf nationaler Ebene
Verfahrens in eine Positivliste aufgenommen; anschließend müssen auf nationaler Ebene
Anträge auf Zulassung von Biozid-Produkten mit Wirkstoffen aus dieser
Positivliste gestellt werden. Im Chemikaliengesetz wird die BAuA als
die für diese Verfahren zuständige Behörde benannt.
die für diese Verfahren zuständige Behörde benannt.
Die Aufgaben der Fachgruppe 5.3 im Biozidverfahren bestehen im
Einzelnen aus:
- Konzeption und Koordination des Wirkstoffverfahrens
- Bearbeitung von Anträgen zur Aufnahme biozider Wirkstoffe im Rahmen der Richtlinie 98/8/EG und der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
- Prüfung der Wirksamkeit von Wirkstoffen und Biozid-Produkten für die vorgesehene Verwendung und Entwicklung von Prüfstrategien und Bewertungsmaßstäben ggf. unter Beteiligung anderer Fachbehörden
- Kommentierung von Risiko- und Wirksamkeitsbewertungen für Wirkstoffe anderer Mitgliedsstaaten
- Bearbeitung allgemeiner und grundsätzlicher Fragen zum Aufnahmeverfahren von Wirkstoffen in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe
- Mitwirkung und Vertretung der deutschen Interessen bei der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur, den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten der OECD
- Fachliche Beratung der Landesbehörden
- Bereitstellung von Informationsmaterial für Industrie, Behörden und Ministerien
- sowie der Öffentlichkeit
- Beantwortung von Fragen Rechtsunterworfener
- Vollzug der Biozid-Meldeverordnung
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