Aktuelles
Liste der im Rahmen der Biozid-Verordnung nachzunotifizierenden in-situ-Wirkstoff/Vorläufersubstanz-Kombinationen veröffentlicht
Die ECHA hat eine Liste der in-situ-Wirkstoff/Vorläufersubstanz-Kombinationen veröffentlicht, die in dem derzeitigen Biozid-Review-Programm nicht bewertet werden. Diese in-situ-Wirkstoff/Vorläufersubstanz-Kombinationen können bis zum 27.04.2016 nachnotifiziert werden. Kombinationen, die bis zu diesem Tag nicht nachnotifiziert werden, verlieren anschließend ihre Verkehrsfähigkeit.
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