Friday, 16 January 2015

Nr.6022-Positionspapier der Verbände zur Biozidverordnung








Positionspapier der   Verbände   Deutsche Gesellschaft für   das   Badewesen   (DGfdB), 
Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw), Internationale Akademie für Bäder-,
Sport- und Freizeitbauten e.V. (IAB), der European Waterpark Association (EWA), des
Normungsausschuss Wasserwesen des Deutschen Instituts für Normung (DIN/DVGW-
NA 119-07-04-01), der   Internationalen Vereinigung   Sport- und Freizeiteinrichtungen
(IAKS), des Deutschen Sauna-Bunds (DSB) sowie der Bundesvereinigung der Firmen
im Gas- und Wasserfach (figawa) zu den Auswirkungen der EU-BiozidVO 528/2012.

Die unterzeichnenden Verbände fordern:

a) eine generelle Ausnahmeregelung für die in der Wasseraufbereitung eingesetzten Desinfektionsmittel, deren Qualitätsparameter durch europäische Produktnormen festgelegt sind.
b) eine generelle Ausnahmeregelung für in der Wasseraufbereitung eingesetzte in-situ-generierte Desinfektionsprodukte, welche bereits in der §11-Liste zur Trinkwasserverordnung gelistet sind.
c) eine Mindermengenregelung für in-situ-hergestellte Desinfektionsprodukte, welche bereits in der §11-Liste zur Trinkwasserverordnung gelistet sind analog zur Reach-Verordnung.

Eine Doppelzulassung von Verfahren, die bereits in der Trinkwasserverordnung und der sog. §11-Liste des Umweltbundesamtes oder den einschlägigen Normen ( EN- Normen, Trinkwasserverordnung,WHO-Guidelines) explizit für die Verwendung mit Trink- oder Schwimmbeckenwasser vorgesehen sind, sollte ausgeschlossen sein.



























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