Monday 18 May 2015

No.6086-Die Aufgaben der BauA im Zusammenhang mit Biozidverfahren,Prüfung von Wirkstoffen und Wirksamkeit


http://www.baua.de/de/Ueber-die-BAuA/Organisation/Gruppe-5-3.html

Gruppe 5.3 Biozidverfahren, Prüfung von Wirkstoffen und Wirksamkeit


BAuA Dortmund, Haus I, Dirk Vogel

ChemD'in Dr. Kornelia Macho
Gruppe 5.3 "Biozidverfahren, Prüfung von Wirkstoffen und Wirksamkeit"

Gruppenleiterin
chemg@baua.bu

Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt die Zulassung und das
 Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in den europäischen Staaten. 

Sie sieht  ein 2-stufiges Verfahren vor
Biozid-Wirkstoffe werden zunächst im Rahmen eines europäischen 

Verfahrens in eine Positivliste aufgenommen; anschließend müssen auf nationaler Ebene 
Anträge auf Zulassung von Biozid-Produkten mit Wirkstoffen aus dieser 
Positivliste gestellt werden. Im Chemikaliengesetz wird die BAuA als 

die für diese Verfahren zuständige Behörde benannt.
Die Aufgaben der Fachgruppe 5.3 im Biozidverfahren bestehen im
 Einzelnen aus:
  • Konzeption und Koordination des Wirkstoffverfahrens

  • Bearbeitung von Anträgen zur Aufnahme biozider Wirkstoffe im Rahmen der Richtlinie 98/8/EG und der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

  • Prüfung der Wirksamkeit von Wirkstoffen und Biozid-Produkten für die vorgesehene Verwendung und Entwicklung von Prüfstrategien und Bewertungsmaßstäben ggf. unter Beteiligung anderer Fachbehörden

  • Kommentierung von Risiko- und Wirksamkeitsbewertungen für Wirkstoffe anderer Mitgliedsstaaten

  • Bearbeitung allgemeiner und grundsätzlicher Fragen zum Aufnahmeverfahren von Wirkstoffen in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe

  • Mitwirkung und Vertretung der deutschen Interessen bei der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur, den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten der OECD

  • Fachliche Beratung der Landesbehörden

  • Bereitstellung von Informationsmaterial für Industrie, Behörden und Ministerien

  •  sowie der Öffentlichkeit

  • Beantwortung von Fragen Rechtsunterworfener

  • Vollzug der Biozid-Meldeverordnung

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