Tuesday, 31 March 2015

No.6062-KMU-Gebühren gemäß Biozidprodukt-Verordnung-DurchführungsverordnungNr.564(2013)

http://echa.europa.eu/de/support/small-and-medium-sized-enterprises-smes/sme-fees-under-bpr

KMU-Gebühren gemäß Biozidprodukte-Verordnung


Durchführungsverordnung für Gebühren gemäß Nr. 564/2013

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 564/2013 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2013 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Abgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Text von Bedeutung für den EWR)
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Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union können laut der Verordnung über Biozidprodukte je nach Unternehmensgröße Gebührenermäßigungen in Anspruch nehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen die Unternehmen vor der eigentlichen Antragstellung Unterlagen einreichen, die ihren Anspruch auf eine solche Ermäßigung nachweisen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Unterlagen für die KMU-Überprüfung einzureichen sind, wird nachstehend ausführlicher beschrieben.
Bevor Sie eine KMU-Überprüfung beantragen, informieren Sie sich bitte über die entsprechende EU-Definition. Als Grundlage für die Ermittlung, ob ein Unternehmen ein Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen ist, ist einzig die Empfehlung der Kommission 2003/361/EG heranzuziehen.
Anerkennung des Status als KMU
Stoffe und Produkte, bei denen ermäßigte Gebühren infrage kommen
Auswahl des richtigen Unternehmens
Bestimmung der Unternehmenskategorie
Schriftliche Nachweise
Einreichung eines Antrags auf Anerkennung des KMU-Status und Bereitstellung der stützenden Unterlagen
Größenbeschränkungen für schriftliche Nachweise
Kommunikation und Gültigkeit eines KMU-Status
Gebührenermäßigungen

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