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14.07.2010
Rechtliche Anforderungen an Desinfektionsmittel zum Einsatz n der Lebensmittelhygiene (Lebensmittelbe- und -verarbeitung sowie Tierhaltung)
Hintergrund
Die im Jahr 1998 durch die europäischen Gesetzgeber beschlossene Biozidrichtlinie 98/8/EG schreibt eine europaweite Registrierung und Zulassung von Desinfektionsmitteln vor. Im Rahmen der Zulassung wird künftig die Wirksamkeit der Biozidprodukte staatlicherseits bewertet werden. Diese wird anhand europäischer Normen für den durch die Hersteller ausgelobten Anwendungsbereich erfolgen.
Zur Bestimmung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gab und gibt es historisch bedingt in verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten nationale Vorschriften, die auf unterschiedlichen Methoden beruhen. In Deutschland wurden Prüfrichtlinien in der Vergangenheit durch private human- und veterinärmedizinische Fachgesellschaften herausgegeben. Standard und Stand der Technik sind heute nun europaweit geltende Normen zur Bestimmung der Wirksamkeit.
Im Markt oder von Anwendern werden die rechtlichen Anforderungen immer wieder nachgefragt. Deshalb haben wir diese im Rahmen einer Stellungnahme zusammengefasst.
Rechtliche Anforderungen
Die rechtliche Basis liefern grundsätzlich die EU-Lebensmittelhygieneverordnungen 852/2004 und 853/2004 für Lebensmittelbearbeitung und –verarbeitung. Erstmals wurde durch Integration der sogenannten Primärproduktion (beispielsweise Tierhaltung) die gesamte Lieferkette vom „Acker bis zum Teller“ einheitlich geregelt. Diese Verordnungen enthalten ein HACCP-Konzept, den Verweis auf Leitfaden für gute Hygiene- und Verfahrenspraxis und fordern entsprechende Hygienemaßnahmen, u.a. Desinfektion.
Dafür geeignete Desinfektionsmittel werden in der DIN-Norm 10516 definiert. Diese Norm hat den Status eines Leitfadens für gute Hygienepraxis:
Auszug: „Es müssen geeignete Desinfektionsmittel eingesetzt werden. Als geeignet sind insbesondere anzusehen: Präparate, die nach anerkannten Verfahren auf Wirksamkeit geprüft sind. So zum Beispiel durch DVG, VAH, DLG und nach DIN der EN-Normen geprüfte Präparate“.
Bestätigt wird dies auch durch die Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Auszug: „…dass die geltenden Rechtsvorschriften den Einsatz anderer als DVG gelisteter Mittel zulassen, und Desinfektionsmaßnahmen insoweit nicht auf den Einsatz DVG-gelisteter Mittel beschränkt sind.“
Zusätzlich wurde dies noch einmal klargestellt durch die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft innerhalb der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (AFFL):
Auszug: „Die Entscheidung darüber, welches Desinfektionsmittel im Einzelfall zur Anwendung kommen soll, liegt im Ermessen des betreffenden Betriebes. Es müssen allerdings geeignete Desinfektionsmittel eingesetzt werden. Als geeignet sind dabei insbesondere Präparate anzusehen, die nach anerkannten Verfahren auf ihre Wirksamkeit geprüft wurden. Zur Belegung der Wirksamkeit des Präparates kann aber ein Hinweis auf eine Listung oder Prüfung durch entsprechende Einrichtungen, wie z.B. DVG oder DIN hilfreich sein.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass nach europäischen Normen (EN) geprüfte Desinfektionsmittel, wie sie in der IHO-Desinfektionsmittellliste dokumentiert werden, nach den rechtlichen Anforderungen an Desinfektionsmittel zum Einsatz in der Lebensmittelhygiene (inklusive Tierhaltung) als zulässig und geeignet anzusehen sind.
IHO-Desinfektionsmittelliste Tierhaltung und
Lebensmittelbereich – von Experten für den Anwender
Die IHO-Desinfektionsmittelliste
o
enthält eine Zusammenstellung von
wirksamen Desinfektionsmitteln für Tierhaltung und Lebensmittelherstellung,
Lebensmittelbe- und -verarbeitung, Speisenzubereitung und andere
institutionelle Bereiche
o
wurde von den IHO-Experten im
Fachbereich Lebensmittelerzeugung und –verarbeitung entwickelt
o
beruht auf Wirksamkeitsprüfungen nach
Europäischen Normen (EN-Normen)
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ist zukunftssicher, weil die Wirkdaten
die Anforderungen der europäischen Biozidrichtlinie erfüllen
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ist qualitätssicher, weil die
unveräußerliche Herstellerverantwortung und Produkthaftung von den Herstellern
verantwortlich gehandhabt wird. Auf Anforderungen müssen die Daten offen gelegt
werden. Hierüber wird mit dem IHO jeweils ein Vertrag geschlossen.
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gibt dem Anwender die Möglichkeit, die
Wirksamkeiten der Produkte am Markt einfach zu vergleichen
o
ist für Hersteller/Vertreiber und Nutzer
kostenfrei und damit ein Beitrag zur Kostendämpfung
Aufnahme in die IHO-Desinfektionsmittelliste
Firmen, die Produkte eintragen wollen,
schließen mit dem IHO einen Vertrag. Sie erhalten passwortgeschützte
Zugangsdaten.
Eine kostenlose Listung ist auch für
Nichtmitglieder des IHO möglich.
Die Anleitung für die Antragstellung und
der Vertragstext zur Aufnahme in die IHO-Desinfektionsmittelliste
können unten heruntergeladen werden.
Dieser Link www.iho-desinfektionsmittelliste.de führt
Sie direkt auf die Website.
Sehr geehrter Anwender von Desinfektionsmitteln
Herzlich willkommen zur Desinfektionsmittelliste Tierhaltung und
Lebensmittelherstellung, herausgegeben durch den Industrieverband Hygiene und
Oberflächenschutz (IHO). Diese Liste ist zur Nutzung durch Anwender kostenfrei
zugänglich. Hersteller in- und außerhalb des IHO können nach Vertragsabschluss
kostenfrei Einträge vornehmen.
Die vorliegende Liste enthält eine Zusammenstellung wirksamer
Desinfektionsmittel zur Anwendung im Bereich Lebensmittelherstellung und
-Verarbeitung, sowie im Veterinärbereich (Tierhaltung). Sie soll Ihnen eine
Hilfestellung geben, die Eigenschaften der Produkte einfach und transparent
bewerten zu können.
Die Aussagen beruhen auf Prüfungen gemäß europäischer Normen. Bitte
beachten Sie, dass die Einträge von den jeweiligen Firmen ausschließlich in
eigener Verantwortung erstellt wurden. Sofern Sie Rückfragen zu den Produkten
haben, wenden Sie sich daher bitte direkt an den Hersteller/Vertreiber. Näheres
dazu finden Sie in der Präambel.
Die Mitgliedsfirmen des IHO sind der Überzeugung, mit dieser Liste einen
wertvollen Beitrag zum bedarfsgerechten Einsatz von Desinfektionsmitteln zu
leisten.
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