Saturday 28 March 2015

No.6059-Biozid-Meldeverordnung


http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Biozide/Produkt/Meldeverordnung.html


Biozid-Meldeverordnung

So lange Biozidprodukte mit Altwirkstoffen die Übergangsregelungen in Anspruch nehmen können, müssen sie nicht zugelassen werden. Es ist jedoch eine Meldung des Biozidproduktes bei der Zulassungsstelle notwendig.
Gemäß der Biozid-Meldeverordnung erhalten die gemeldeten Produkte eine Registriernummer. Die Registriernummer besteht aus einem Buchstaben (N-) und einer fünfstelligen Nummer. Das Produkt muss nun mit dieser Nummer versehen werden.
Die Meldung von Biozidprodukten ist kostenlos und beinhaltet unter anderem die Angabe des Handelsnamens des Biozidprodukts sowie Namen, CAS- und EC-Nummer des Biozid-Wirkstoffes. Sie erfolgt pro Handelsname und Produktart. Das bedeutet: Wird ein Biozidprodukt unter verschiedenen Handelsnamen auf den Markt gebracht, sind mehrere Meldungen erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn unter einem Handelsnamen ein Biozidprodukt für verschiedene Produktarten angeboten wird. In diesem Fall können einem Biozidprodukt mehrere Registriernummern zugeteilt werden.
Die Meldung muss vor dem ersten Inverkehrbringen des Produktes erfolgen. Für die Meldung steht ein Online-Meldeformular kostenlos zur Verfügung. Die gemeldeten Biozidprodukte sind in einem öffentlich zugänglichem Verzeichnis aufgelistet. Den Behörden steht dabei noch ein geschützter Bereich zur Verfügung, der weitere Informationen zu den Meldungen beinhaltet.
Für Biozidprodukte mit nicht notifizierten Wirkstoffen können die Übergangsregelungen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Eine Meldung dieser Biozidprodukte ist daher nicht möglich.
Informationen zu weiteren Verpflichtungen, die im Rahmen der Übergangsregelungen gelten, finden Sie auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk.
Gemeldete Biozid-Produkte mit dem Wirkstoff "Formaldehyd" in Produktart 20 des Anhangs V der Richtlinie 98/8/EG
Mit der neuen Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wurde die bisherige Produktart 20 (Schutzmittel für Lebens- und Futtermittel) der Richtlinie 98/8/EG gestrichen. Die frühere Produktart 23 (Produkte gegen sonstige Wirbeltiere ) ist nun die Produktart 20.
Bitte beachten Sie für unter der Richtlinie 98/8/EG gemeldete Biozid-Produkte mit dem Wirkstoff Formaldehyd in der alten Produktart 20 den Beschluss der Kommission 2013/204/EU vom 25.04.2013.
Eine Übersicht der entsprechenden Biozid-Produkte steht Ihnen nachfolgend zur Verfügung:

https://www.biozid-meldeverordnung.de/


Willkommen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Bundesstelle für Chemikalien) zur elektronischen Erfassung Ihrer Biozidprodukte (eBIOMELD) nach der Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV). 

Willkommen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Bundesstelle für Chemikalien) zur elektronischen Erfassung Ihrer Biozidprodukte (eBIOMELD) nach der Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV).

Die Meldung von Biozidprodukten erfolgt vor dem erstmaligen Inverkehrbringen. Für die Meldung ist ausschließlich ein elektronisches Meldeformular vorgesehen. Darin identifizieren Sie sich zunächst durch Angabe Ihrer persönlichen Daten. Im Zuge dieser Identifizierung erhalten Sie dann per E-Mail Ihre persönlichen Zugangsdaten. Über diesen Zugang ist es Ihnen dann möglich, die Daten für Ihr/e Biozidprodukt/e einzugeben.

Sie können mit einem Meldeformular nur ein Biozidprodukt pro Produktart melden. Eine Beschreibung der 22 Produktarten finden Sie im Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Sollte Ihr Produkt für mehr als eine Produktart vorgesehen sein, müssen Sie für jede Produktart ein eigenes Meldeformular ausfüllen und damit eine eigene Registrierungsnummer beantragen. Alle zugewiesenen Registrierungsnummern zu einem Biozidprodukt müssen auf dem Etikett aufgelistet sein.

Wenn Sie alle Daten erfolgreich eingegeben haben, können Sie Ihre Registrierungsnummer direkt am Bildschirm einsehen und erhalten eine E-Mail, in der die Registriernummer bestätigt wird.

Das Datum der maximalen Verkehrsfähigkeit Ihres Biozidprodukts (bzw. das Datum, bis zu dem im Falle einer Entscheidung zur Genehmigung ein Zulassungsantrag gestellt sein muss damit Ihr Biozidprodukt kontinuierlich verkehrsfähig ist) wird Ihnen auf dem Datenblatt mitgeteilt. Generell ist die Verkehrfähigkeit von Biozidprodukten abhängig von der Entscheidung zur Genehmigung - bzw. Nichtgenehmigung - der enthaltenen Wirkstoffe für die jeweilige Produktart.
Unter der Voraussetzung, dass alle Wirkstoffe für die jeweiligen Produktarten im Rahmen der Übergangsregelungen weiterhin verkehrsfähig sind, wird Ihnen für das gemeldete Produkt eine mit "N" beginnende Registrierungsnummer zugeteilt. Ist bereits eine Entscheidung zur Nichtgenehmigung getroffen worden und liegt das sogenannte "phase-out-Datum" in der Vergangenheit erhalten Sie keine Registrierungsnummer mehr. Liegt das "phase-out-Datum" in der Zukunft wird Ihrem Produkt noch eine Registrierungsnummer zugewiesen.

Die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe finden Sie unter folgendem Link:
http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Biozid-Verordnung/Wirkstoffe/Genehmigte-Wirkstoffe/Genehmigte-Wirkstoffe.html

Eine Liste über die Entscheidung zur Nichtgenehmigung und der damit einhergehenden Frist zum Vermarktungsverbot der jeweiligen Biozidprodukte, die diesen Wirkstoff enthalten, finden Sie unter folgendem Link:
http://ec.europa.eu/environment/chemicals/biocides/active-substances/non_inclusion_en.htm

Weitere hilfreiche Rechtstexte entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.zulassungsstelle-biozide.de oder der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden www.reach-clp-biozid-helpdesk.de.

Hinweis:
Falls Sie ein Produkt falsch eingegeben haben und die vergebene Registrierungsnummer wieder löschen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe der zu löschenden Nummer, des Handelsnamens und des Meldedatums sowie Angaben zum Inverkehrbringer/Hersteller/Importeur an folgende Email Adresse: chembiozidmeldev@baua.bund.de

Unabhängig davon können Sie Ihr Produkt jederzeit wieder neu registrieren.






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