Tuesday 3 February 2015

No.6046-Pooldoctor

http://www.pooldoktor.at/downloads/archiv/Lovibond%20Wasserpflege.pdf

Kommentar:
In diesem Post sind einige wesentliche Zusammemnhänge in der Behandlung von Pool-Wasser dargestellt.
Die durchaus positiven  Eigenschaften des Systems Chlor-Chlordioxid werden nur am Rande beschrieben.
Deshalb soll hier auf das System TwinOxide-0,3%-Solution /Hypochlorit hingewiesen werden. Damit wurde in spanischen Pools eine Reduzierung des Chlors erreicht.




Die folgenden Ausführungen sind der obigen Quelle entnommen:

Desinfektion und Oxidation

Die Desinfektion dient in erster Linie zur raschen Abtötung aller in das Beckenwasser gelangenden Erreger übertragbarer Krankheiten, so dass für den Badenden kein Infektionsrisiko entsteht. Für die Wirksamkeit der Desinfektion ist eine Keimtötung (Pseudomonas aeruginosa) von 4 Zehnerpotenzen innerhalb 30 Sekunden zugrunde gelegt (entspricht 99,9%). Die Keimtötungsgeschwindigkeit kann über die Messung des Redoxpotentials erfasst werden. Bei einwandfreier Wasserbeschaffenheit genügen schon 0,2 mg/l freies Chlor, um ein für obige Keimtötungsgeschwindigkeit erforderliches Redoxpotential von 700 mV aufrecht zu erhalten. Das Redoxpotential misst man zwischen einer Bezugselektrode (Kalomel oder Silber) und einer Platin- oder Goldelektrode, die an geeigneter Stelle in das Wasser getaucht wird. Die Messung des Redoxpotentials ist nicht ganz unproblematisch (die Elektroden sind schmutzempfindlich und müssen regelmäßig gereinigt und kalibriert werden) und kann daher weder die Messung des Gehaltes an Desinfektionsmitteln ersetzen noch zur allgemeinen Steuerung der Desinfektionsmitteldosierung herangezogen werden. Gemäß DIN-Norm 19 643 gehört die kontinuierliche Messung des Redoxpotentials zu den Pflichten des Schwimmbadbetreibers. Da in öffentlichen Bädern ausschließlich oxidierend wirkende Desinfektionsmittel (Chlor, Chlordioxid und Ozon) eingesetzt werden, kommt es gleichzeitig zu einem Abbau der wasserlöslichen organischen Verschmutzungsstoffe wie z.B. Harnstoff, Schweiß- und Speichelbestandteile etc., die sich wegen ihrer Wasserlöslichkeit durch Filtration und Flockung nicht aus dem Wasser entfernen lassen. Ozon scheidet wegen seiner höheren Giftigkeit als alleiniges Desinfektionsmittel aus und wird daher nur als zusätzliches Desinfektions- und Oxidationsmittel innerhalb der Aufbereitungsstrecke eingesetzt. Die der Ozonstufe nachgeschaltete Filtration beseitigt u.a. das überschüssige Ozon auf einen Restgehalt, der unter der höchstzulässigen Konzentration von 0,05 mg/l Ozon (O3) am Ablauf des Sorptionsfilters liegen muss. Allen anderen Desinfektionsverfahren ist gemeinsam, dass die Desinfektionsmittellösung dem filtrierten Beckenwasser, also unmittelbar nach dem Filter, zudosiert wird. Bis zum Eintritt des Wassers in das Becken tritt im allgemeinen eine ausreichende Vermischung ein, so dass Belästigungen der Badenden durch Geruch und Geschmack des Desinfektionsmittels ausgeschlossen werden. Die desinfizierende Wirkung der Chlorprodukte im Wasser geht von der freien unterchlorigen Säure HCIO aus, die sich jedoch in Abhängigkeit vom pH-Wert in Hypochlorit (CIO¯) — und Wasserstoff-(H+)-ionen spaltet (dissoziiert). Die Tabelle zeigt, dass mit zunehmendem pH-Wert der Anteil an freier unterchloriger Säure abnimmt (vgl. auch Seite 67).

Diesem Umstand trägt man in einigen europäischen Ländern Rechnung, d.h. je höher der pH-Wert des Beckenwassers, je höher der geforderte Gehalt an freiem Chlor. Die DIN 19 643 fordert in allen Bereiche des Beckens eines Gehalt von mindestens 0,3 mg/l freiem Chlor, unabhängig vom pH-Wert innerhalb des Bereiches 6,5 - 7,6. Es ist wichtig zu wissen, dass die Untersuchungsmethode für freies Chlor (siehe Seite 39 ff, 57) stets die Summe von unterchloriger Säure HCIO und Hypochlorition CIO¯ angibt, also pH-Wert unabhängig ist.
In Hallenbädern genügt erfahrungsgemäß ein Zusatz von 0,2 g (Nachtbetrieb) bis 0,5 g (Stoßbetrieb) Chlor je m3 umgewälzten Wassers, um den geforderten Restchlorgehalt (freies Chlor) bis zum Beckenablauf im Wasser aufrecht zu erhalten. In Freibädern kann die erforderliche Dosiermenge ein Vielfaches von diesem Wert betragen, denn das Chlor wird ja nicht nur durch die Verschmutzungsstoffe “aufgezehrt”, sondern auch in erheblichem Maße durch die Sonnenstrahlen.

Trihalogenmethane (THM) 
Wie bereits beschrieben, reagiert freies Chlor mit den ins Beckenwasser eingetragenen organischen Verunreinigungen zu gebundenem Chlor. Eine weitere chemische Reaktion aller zur Desinfektion dienenden Halogene (Chlor oder Brom) ist die Bildung von Trihalogenmethan. Durch den Badegast selbst werden organische Verbindungen, die Trihalogenmethane bilden können, eingetragen; sie können allerdings auch aus dem Füllwasser, aus für den Umwälzkreislauf ungeeigneten Kunststoffen und sogar aus organischen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln stammen. Die gebildeten Trihalogenmethane gasen an der Wasseroberfläche aus und werden so vom Badenden eingeatmet. Die Analyse der THM´s erfolgt gemäß DIN 38 047 Teil 4 gaschromatographisch und ist somit im Rahmen der betriebseigenen Überwachung von Schwimm-und Badebeckenwasser routinemäßig nicht zu bewältigen. Die DIN 19 643-1:1997-04 schreibt als oberen Wert der Trihalogenmethane, berechnet als Chloroform im Beckenwasser, 0,02 mg/l vor. Bei Freibädern dürfen höhere Werte an Trihalogenmethanen auftreten, wenn zur Einhaltung der mikrobiologischen Anforderungen höhere Werte an freiem Chlor notwendig werden. Bestehende Anlagen, die der DIN-Anforderung nicht entsprechen, sollten innerhalb von 5 Jahren nach Erscheinen der Norm nach oder umgerüstet werden. Zur Verringerung der Trihalogenmethankonzentration im Beckenwasser wurden die gängigen Verfahrenskombinationen um die Komponente Adsorption an PulverAktivkohle (siehe Seite 11) erweitert. Anlagen mit Ozonstufen können die Vorläufersubstanzen der THM-Bildung oxidieren und durch Adsorption eliminieren, bevor sie in der Desinfektionsstufe (Chlorung) zu Trihalogenmethanen reagieren.

AOX (Adsorbierbare Organisch gebundene Halogene)
Der AOX (Adsorbierbare Organisch gebundene Halogene) (das X wird in der Chemie allgemein als Abkürzung für ein beliebiges Halogen verwendet) ist ein Gruppenparameter der chemischen Analytik, der vornehmlich zur Beurteilung von Wasser und Klärschlamm eingesetzt wird. Dabei wird die Summe der an Aktivkohle adsorbierbaren organischen Halogene bestimmt. Diese unfassen Chlor-, Brom- und Iodverbindungen. Da bei den organisch gebundenen Halogenen die chlorhaltigen Verbindungen in der Regel deutlich überwiegen, wurde als Einheit für AOX mg Cl/l verwendet. Die Bestimmungsmethode für AOX ist in der DIN EN ISO 9562 (vormals DIN EN 1485 bzw. DIN 38409-H14) festgelegt. Die organisch gebundenen Halogene in der Probe werden entweder durch Ausschütteln in der Gegenwart von Aktivkohle (Schüttelverfahren) oder mittels Durchspülen der Probe durch ein mit Aktivkohle gefülltes Glasrohr (Säulenverfahren) an die Aktivkohle gebunden (adsorbiert). Die Bestimmung der AOX ist im Rahmen einer betriebseigenen Überwachung von Schwimm- und Badebeckenwasser nicht vorgesehen.

pH-Wert
Der pH-Wert1) ist ein Maß für die Stärke der sauren bzw. basischen Wirkung einer wässrigen Lösung. Der Begriff leitet sich von pondus Hydrogenii oder potentia Hydrogenii aus dem Lateinischen (pondus = Gewicht ; potentia = Kraft ; hydrogenium = Wasserstoff) ab. • pH < (kleiner) 7 entspricht einer Lösung mit saurer Wirkung • pH = (gleich) 7 entspricht einer neutralen Lösung • pH > ( größer) 7 entspricht einer alkalischen Lösung (basische Wirkung)

Die sorgfältige Einhaltung des pH-Wertes des Beckenwassers im Bereich 6,5 - 7,6 ist unerlässlich, um einerseits die verschiedenen Aufbereitungsmaß- nahmen optimal durchführen zu können und andererseits das Wohlbefinden der Badenden nicht zu beeinträchtigen. Weiterhin gilt es, pH-bedingte Korrosionen und Kalkabscheidungen zu vermeiden. Die Zusammenhänge erläutert die Grafik. Generell kann gesagt werden, dass Wasser mit einer Säurekapazität von 0,7 mol/m3 über eine ausreichende Pufferkapazität verfügt, um pH-Wert hebende oder senkende Einflüsse durch Flockungs- und Desinfektionsmittelzusätze aufzufangen, eine normale Betriebsweise und täglicher Füllwasserzusatz gemäß DIN 19 643 (mindestens 30 Liter pro Badegast und Tag) vorausgesetzt.

Für die pH-Werteinstellungen eignen sich a) zur Anhebung • Natronlauge (Natriumhydroxid) nach E DIN EN 816 vorwiegend für mittelharte bis harte Füllwasser • Natriumkarbonat (Soda) nach E DIN EN 897, vorwiegend bei extrem abgefallenen pH-Werten • Dolomitisches Filtermaterial dient zwar zur pH-Wertanhebung, kann jedoch nicht wie die obigen Chemikalien bei Bedarf dosiert werden. Es wird nahezu ausschließlich beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als 20 - 40 cm hohe Schicht auf die Sandschicht des Filters aufgebracht und muss in regelmäßigen Abständen nachgefüllt werden. (Siehe gesonderten Hinweis zum Dolomitischen Filtermaterial) b) zur Senkung • Natriumhydrogensulfat (NaHSO4), ältere Bezeichnung: Natriumbisulfat. • Schwefelsäure (H2SO4) nach E DIN EN 899. Vorsicht: beim Vermischen mit Wasser tritt starke Erwärmung auf, daher stets die Schwefelsäure langsam in das Wasser geben und durch Rühren gut vermischen, niemals umgekehrt! • Salzsäure (HCI) nach E DIN EN 939, preiswerte pH-Senkungschemikalie, bei regelmäßiger Anwendung ist mit einer nicht unerheblichen Chloridanreicherung zu rechnen, die Metallkorrosion fördern kann. Technische Salzsäure sollte wegen ihres Eisengehaltes nicht verwendet werden, das Eisen würde sich durch Eintrübung und Verfärbung des Beckenwassers störend bemerkbar machen. • Kohlenstoffdioxid (CO2) nach E DIN EN 936 kann über entsprechende Dosierapparate dem Schwimmbeckenwasser zudosiert werden (vgl. Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht, S. 64). Wichtig: pH-Werteinstellungen sollten möglichst kontinuierlich durchgeführt werden (Dosierpumpe) und nicht durch direkte Zugabe der jeweiligen Chemikalie zum Schwimmbeckenwasser erfolgen.

Chemikalien

Chlor-Chlordioxid Gegenüber der alleinigen Anwendung von Chlor (Chlorgas, Natrium- oder Calciumhypochlorit) hat das Chlor-Chlordioxid-Verfahren den Vorteil, dass es bei gleicher Wirkung in weitaus geringerem Maße geruchlich wahrnehmbar ist. Chlordioxid CIO2 wird an Ort und Stelle durch eine Reaktion von Chlorgas bzw. unterchloriger Säure mit einer wässerigen Natriumchlorit-Lösung (NaCIO2) in besonderen Apparaturen erzeugt, wobei Chlor stets im Überschuss vorhanden sein muss (Mischungsverhältnis Chlor : Natriumchlorit = 10 : 1). Der Chlorüberschuss ist erforderlich, um eine Rückbildung von Natriumchlorit aus Chlordioxid zu unterbinden. Gemäß den Anforderungen der DIN 19 643: 1984-04 soll der Chloritgehalt im Beckenwasser 0,1 mg/l nicht überschreiten. Die handelsüblichen Natriumchlorit-Lösungen enthalten etwa 300 g NaCIO2 pro Liter.

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