Friday, 23 September 2016

Das Trinkwasser muss weiter gechlort werden- Das ist der bessere Titel: Das Trinkwasser muss mit Chlordioxid behandelt werden

Richtigstellung:
Leider ist dem Autor des Berichtes ein Fehler unterlaufen. Er verwechselt Chlor mit Chlordioxid.  Chlordioxid ist kein Chlor und hat wesentlich andere Eigenschaften als Chlor. 
Die Anwendung von Chlordioxid zur Trinkwasserdesinfektion ist gut bekannt und bestens geeignet.
Dr.-Ing. Wolfgang Storch
TwinOxide International B.V.
Best/ THe Netherlands




http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/das-trinkwasser-muss-weiter-gechlort-werden-aid-1.6279430


Dinslaken
Das Trinkwasser muss weiter gechlort werden

Dinslaken. Die Ursache, weshalb Umweltkeime ins Dinslakener Wasser gelangen, ist noch nicht geklärt. Deshalb wird weiter präventiv desinfiziert.Von Heinz Schild

Das Dinslakener Trinkwasser, gefördert und aufbereitet im Wasserwerk Löhnen, wird auch weiterhin gechlort. Die Behandlung mit Chlordioxid geschieht auf Anordnung des Kreisgesundheitsamtes, weil bei Proben Umweltkeime, die Stadtwerke sprechen von einer "geringen Anzahl", im Trinkwasser nachgewiesen wurden. Bislang konnte noch nicht herausgefunden werden, wie die Keime ins Wasser gelangen, wie Wolfgang Kammann, Pressesprecher der Stadtwerke Dinslaken, gestern auf Anfrage erklärte. Das Problem mit den Keimen beschäftigt das Versorgungsunternehmen seit Anfang Juni. Man ging davon aus, dass die damaligen Starkregen für das Auftreten der Keime verantwortlich waren. Seither wird das Wasser präventiv desinfiziert.
In den zurückliegenden Wochen haben die Stadtwerke in Abstimmung mit dem Kreis Wesel und Experten des IWW Mülheim (ein Zentrum für Fragen der Wassernutzung), Konzepte erarbeitet, um herauszufinden, wie und wo die Keime ins Trinkwasser gelangen. Das Verteilnetz wurde untersucht, zusätzlich wurden an verschiedenen Stellen der Transportleitung zwischen dem Wasserwerk in Löhnen und Dinslaken Proben entnommen und untersucht. Die untersuchten Wassermengen wurden auf das Fünffache des Normalen erhöht. Zusätzlich wurden weitere Proben aus den verschiedenen Aufbereitungsstufen des Wasserwerks analysiert. Leitungsbereiche mit geringer Durchströmung wurden ausgiebig gespült. Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen gehen die Stadtwerke nun davon aus, dass die Umweltkeime über die Brunnen der Wassergewinnung eindringen. Eine Untersuchung durch die Firma Consulaqua Hildesheim, zu deren Arbeitsschwerpunkten die Wasserversorgung gehört, ist in Auftrag gegeben worden.
Die Stadtwerke werden alle Brunnen kontrollieren, die Pumpen entfernen, die Anlagen mit einer Kamera befahren und die Dichtigkeit der Rohrverbindungen überprüfen. Der Zustand der hydraulischen Sperren in den Brunnen wird mit Sonden überprüft. "Verbindungen zwischen dem Niederschlagswasser an der Oberfläche und dem Grundwasser im Förderhorizont oder dem Brunnen lassen sich, sofern es sie gibt, so nachweisen", so die Stadtwerke in einer Pressemitteilung. Das wird mehrere Wochen dauern. Nach Aussage von Kammann beeinträchtigt die geringe Dosierung von 0,1 Milligramm (mg) Chlordioxid pro Liter Trinkwasser dessen Qualität nicht und habe keine gesundheitlichen Auswirkungen auf Konsumenten. "Das Trinkwasser kann auf jeden Fall nach wie vor unbedenklich genossen werden", so die Stadtwerke. Das Dinslakener Unternehmen verweist zudem darauf, dass die zugeführte Menge Chlordioxid unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung von 0,2 mg liege.
Quelle: RP

Friday, 16 September 2016

Anwendungen des TwinOxide- Display-Kartons


Anwendungen des Display-Kartons


Tabelle zur Anwendung des Display-Kartons:
Nr.
Anwendungen
ClO2
Zeit
Bemerkungen
1
Desinfektionsmittel für harte porenfreie FOOD-Kontaktflächen
0,1-5 ppm
1 Min
 
2
Desinfektionsmittel für harte porenfreie non-food-KOntaktflächen
2-20 ppm
5 Min
Böden, Wände, Möbel
3
Algeastat und
Fungistatikum für den Gartenbau / Gewächshäuser/
100 ppm
 
50 ppm
10 Min.
 
20 Min
 
4
Desinfizieren von harten in porösen Oberflächen im Gartenbau
-Pilze
Blattkrankheiten, Schleime
Erhaltungsdesinfektion
20 ppm
 
5 ppm
50 ppm
0,25 pm
5 Min.
 
60 Min.
12 Std.
 
 
 
 
kontinuierlich
5
Trinkwasserleitungen für Menschen und Tiere 3 Etappen
1.       Etappe
2.       Etappe
 
3.       Etappe
 
 
1 ppm
0,5 – 1 ppm
0,2-0,3 ppm
 
 
 
Start
 
 
Erhaltungsdesinfektion
6
Desinfektion von Milchindustrieanlagen
50 -100 ppm
2 Min.
Abhängig vom Biofilmbewuchs
7
Fischteiche, -farmen, Garnelen,
Virale Hämorhagische Septikämie (VHS)
0,2 ppm
 
kontinuierlich
8
Landwirtschaftliche Bewässerung, Bodendesinfektion,
0,1 – 0,2 ppm
 
Auch Vernebelung
9
Desinfektion und Reinigung von Wasseranlagen
6 ppm
12 Std.
 
10
Trinkwasserdesinfektion
0,4 ppm
0,2 ppm
Kont.
Maximale Dosierung
Max. restliches Chlordioxid nach 20 Min. Einwirkzeit
 
 
de.wikipedia.org
Die virale hämorrhagische Septikämie (VHS) ist eine mit Blutungen in die Organe (Hämorrhagie) einhergehende Viruserkrankung, die vor allem Forellenfische ...

Die virale hämorrhagische Septikämie (VHS) ist eine mit Blutungen in die Organe (Hämorrhagie) einhergehende Viruserkrankung, die vor allem Forellenfische(Salmoniden), aber auch andere Fischarten befällt. Sie gehört zu den Anzeigepflichtigen Tierseuchen. Der Erreger ist ein Rhabdovirus.

TwinOxideTabs zur Desinfektion des Wassers für den menschlichen Gebrauch






TwinOxideTabs










Immer A + B verwenden!


TwinOxideTabs-Lösung  zur Desinfektion des Wassers für den menschlichen Gebrauch
Twin oxides Tabs solution for disinfection of water for human consumption

No.
Anwendungen
Wasser-menge
Tropfenzahl in der Wassermenge *

1
Trinkwasser aus dem Zapfhahn
200 ml
2 Tropfen/200ml

2
Trinkwasser aus dem Zapfhahn
1 Liter
10 Tropfen/1l

3
Zähneputzen
100 ml
1 Tropfen/100ml

4
Mundspülen
100 ml
1 Tropfen/100ml

5
Hautpflege/ Waschen
1 Liter
5 Tropfen/1l

6
1 Vollbad
80 Liter
400 Tropfen

7
1 Fußbad
5 Liter
400 Tropfen

8
Waschen von Gemüse im Monat
1 Liter
50 Tropfen

9
Wasser zum Braten und Kochen im Monat
1 Liter
5 Tropfen/1l

10
Wasser zum Blumengießen im Monat
1 Liter
5 Tropfen/1l

11
Raumspray zur Gesundheitsprävention in Räumen
Sprayflasche-1 Liter
13 Tropfen/ 1l

12
Geruchsbeseitigung in Räumen
Sprayflasche-1 Liter
13 Tropfen


·           *Tropfer der Flasche benutzen ( 1 Tropfen =  0,05 ml; 20 Tropfen = 1ml)
·         **Spritze benutzen ( aus einer Apotheke erwerben)
·         1 Streifen besteht aus 5 Tablettenpaaren
·         Mit 1 Tablettenpaar erzeugt man 100 ml Lösung = 2000 Tropfen
·         1 Streifen liefert:   2000 x 5 Tropfen : 10. 000 Tropfen
·         Verbrauchsorientierung: ca. 1 Tablettenstreifen pro Monat für eine erwachsene Person



Friday, 9 September 2016

TwinOxide-Übersicht

TwinOxide- Übersicht





Das sind die neuen Tabletten
zur Herstellung einer TwinOxide-Lösung



TwinOxide( Chlordioxide-Solution)







Monday, 21 December 2015

No. 6112 Rechtstexte zur CLP-Verordnung


www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Rechtstexte/RText-CLP/RText-CLP.html

Rechtstexte zu CLP

Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" Stand: August 2015
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ein Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" entwickelt, das alle relevanten Regelungen und Hinweise zusammenfasst, um den Rechtsunterworfenen den Zugang zu den Vorschriften der Bereiche Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu erleichtern.
Es enthält die unmittelbar anzuwendenden EG-Verordnungen und die einschlägigen bzw. in Bezug genommenen EG-Richtlinien in aktueller Fassung. Die EG-Regelungen werden ergänzt um die Gefahrstoffverordnung sowie die TRGS 200, TRGS 201 und die Bekanntmachung 220.
Hinweis: Die Bekanntmachung 220 dient insbesondere der Konkretisierung nationaler Besonderheiten bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, allerdings ist bisher noch kein nationales Regelwerk, das auf die CLP-Einstufung zurückgreift, veröffentlicht, wie z. B. ChemVerbotsVAwSVusw. Da im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 15) hierauf Bezug genommen werden soll, ist eine Bearbeitung und Veröffentlichung einer entsprechend neu gefassten Bekanntmachung 220 erst zu einem späteren Zeitpunkt in sinnvoller Weise möglich. Die aufgehobene Bekanntmachung 220 bleibt als Erkenntnisquelle bis dahin weiter verfügbar.

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

CLP-Verordnung

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (PDF-Datei, 7 MB)
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Konsolidierte nicht rechtsverbindliche Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 01.06.2015 in deutsch (PDF-Datei, 14 MB) und englisch (PDF-Datei, 14 MB) (Stand: 6. ATP)
Stofflisten gemäß Tabelle 3.1 und 3.2 des Anhangs VI der CLP-Verordnung (Stand: 01.06.2015)
Anhang VI Tabelle 3.1 und 3.2 (Stand: 01.06.2015) als Word-Datei und als PDF-Datei (PDF-Datei, 8 MB)
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 24.07.2015 (PDF-Datei, 397 KB)
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 10.04.2015 (PDF-Datei, 400 KB)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 20.01.2011 (PDF-Datei, 780 KB)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

1. Änderungs-Verordnung (1. ATP)
Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (PDF-Datei, 8 MB)
Verordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
1. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (PDF-Datei, 689 KB)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (vom 13.11.2009) - Amtsblatt der Europäischen Union L 235 vom 5. September 2009

2. Änderungs-Verordnung (2. ATP)
Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (PDF-Datei, 3 MB)
Verordnung (EU) Nr. 286/2011 der Kommission vom 10. März 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
2. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt)
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (PDF-Datei, 694 KB)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 286/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (vom 26. Mai 2011) - Amtsblatt der Europäischen Union L 83 vom 30. März 2011
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (PDF-Datei, 700 KB)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 286/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (vom 23. September 2011) - Amtsblatt der Europäischen Union L 83 vom 30. März 2011

3. Änderungs-Verordnung (3. ATP)
Verordnung (EU) Nr. 618/2012 (PDF-Datei, 782 KB)
Verordnung (EU) Nr. 618/2012 der Kommission vom 10. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
3. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt)

4. Änderungs-Verordnung (4. ATP)
Verordnung (EU) Nr. 487/2013 (PDF-Datei, 3 MB)
Verordnung (EU) Nr. 487/2013 der Kommission vom 8. Mai 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
4. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt)
Verordnung (EU) Nr. 517/2013 (PDF-Datei, 17 MB)
vom 13. Mai 2013 zur Anpassung einiger Verordnungen und Beschlüsse in den Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Verkehrspolitik, Energie, Steuern, Statistik, transeuropäische Netze, Justiz und Grundrechte, Recht, Freiheit und Sicherheit, Umwelt, Zollunion, Außenbeziehungen, Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Organe aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien
(Änderungen aufgrund des EU-Beitritts von Kroatien am 1. Juli 2013)

Verordnung zur Berichtigung von Anhang VI
Verordnung (EU) Nr. 758/2013 (PDF-Datei, 1 MB)
der Kommission vom 7. August 2013 zur Berichtigung von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

5. Änderungs-Verordnung (5. ATP)
Verordnung (EU) Nr. 944/2013 (PDF-Datei, 983 KB)
Verordnung (EU) Nr. 944/2013 der Kommission vom 2. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
5. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt)

6. Änderungs-Verordnung (6. ATP)
Verordnung (EU) Nr. 605/2014 (6. ATP) (PDF-Datei, 377 KB)
Verordnung (EU) Nr. 605/2014 der Kommission vom 5. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Verordnung (EU) Nr. 1297/2014 (PDF-Datei, 418 KB)
Verordnung (EU) Nr. 1297/2014 der Kommission vom 5. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Flüssige für den Verbraucher bestimmte Waschmittel in auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch
Verordnung (EU) 2015/491 (PDF-Datei, 314 KB)
Verordnung (EU) 2015/491 der Kommission vom 23. März 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 605/2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Einfügung von Gefahren- und Sicherheitshinweisen in kroatischer Sprache und zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

7. Änderungs-Verordnung (7. ATP)
Verordnung (EU) Nr. 2015/1221 (PDF-Datei, 397 KB)
Verordnung (EU) 2015/1221 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1282/2008
7. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt)
Harmonisiert eingestufte Stoffe inkl. der ATP können im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA gesucht und als Datei im Excel-Format heruntergeladen werden.